Gefährdungsstatus

Viele Arten von Fischen sind über die Rote Liste (Redlist) bedrohter Arten der IUCN erfasst (https://www.iucnredlist.org/). Dort wird eine behandelte Art entweder als ungefährdet oder ausgestorben eingestuft, ihr ein Gefährdungsstatus zugeordnet, oder eine Zuordnung ist aufgrund der schlechten Datenlage nicht möglich. Eine Art qualifiziert sich automatisch für ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt, wenn ihr von Seiten der IUCN ein Gefährdungsstatus zugeweisen wurde, oder wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass eine von der IUCN unbehandelte Art bzw. eine Art mit schlechter Datenlage tatsächlich gefährdet ist. Nachdem über die IUCN Redlist nur beschriebene Arten erfasst werden, muss auch bei unbeschriebenen Arten ein Gefährdungsstatus glaubhaft gemacht werden, ebenso bei Populationen. Dabei kann eine ungefährdete Art durchaus Populationen besitzen, die gefährdet sind und daher für ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt in Frage kommen.